Filmfördergesetz schützt kleine Kinos

Der Bundestag hat am 10. November 2016 das neue Filmfördergesetz ( FFG) beschlossen. Die Kinos können mit dem neuen Gesetz gut leben.  Der Fachverband HDF KINO e.V. begrüßt dabei, dass seine dringlichen Apelle zum unveränderten Erhalt der Sperrfristen in der Politik umfassend Gehör fanden – diese Fristen gelten unverändert im neuen FFG.

Der Gesetzgeber bestätigt damit, dass für eine wirtschaftlich sinnvolle und erfolgreiche Auswertung von (Kino-)Filmen die zeitlich geordnete Abfolge von der Erstauswertung im Kino über die nachgelagerten Auswertungs-Ebenen unerlässlich ist und bleibt. Ausnahmen im begründeten Einzelfall lässt auch das neue FFG zwar zu, aber:

Die Kinos könnten dazu beitragen, dass die klare gesetzliche Regelung des FFG nicht in der allgemeinen Praxis, etwa bei der Auswertung in den neuen Medien, genannt alternativer Content (AC), ausgehebelt wird. Nach dem Verständnis des Verbandes  muss es zur Sicherung der vom Gesetzgeber gewollten Sperrfristen im Interesse aller Marktbeteiligten liegen, dass für die Auswertung von AC im Grundsatz die gleichen Regeln gelten, wie für Film.