Deutschlands Kinos fürchten um ihren letzten Schutz vor Netflix, iTunes und Raubkopierern im Internet. Die bisherige Sperrfrist zu ihren Gunsten wankt. Meist kommen nach dem bundesweiten Kinostart eines geförderten Filmes kostenpflichtige Internet-Downloads nach sechs Monaten, das Pay-TV nach zwölf und das Free-TV nach achtzehn Monaten zum Zuge. Relative Sicherheit vor Raubkopien bietet nur die Kinotechnik. Künftig könnten Ausnahmen sehr viel großzügiger als bislang erteilt werden. Das wurde im Juni bei der ersten Lesung des neuen Filmförderungsgesetzes im Bundestag deutlich. Johannes Selle (CDU) sagte, bei einem schlechten Start an den Kinokassen sollten die nächsten Auswertungsstufen etwa eines Dokumentarfilms früher greifen. Im Mai hatte auch schon der Bundesrat mehr Flexibilität gefordert.
Burkhard Blienert (Paderborn), filmpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, hielt dagegen: „Die Verkürzung des Kinofensters ist eher unpassend und kontraproduktiv.“ Das schade besonders Programmkinos und Lichtspielhäusern in kleineren Städten. Im Gegenteil gelte es angesichts der Internet-Konkurrenz den öffentlichen Kulturort Kino zu schützen.
Wörtlich heißt es in einem Protestbrief zahlreicher privater Kinobetreiber: „Kinos sind, anders als die nachgeordneten Verwertungsstufen, kulturelle, wirtschaftliche und soziale Orte.“ Häufig seien sie die letzte verbliebene Kultureinrichtung in den Kommunen. Mit 28 Millionen Euro Filmabgabe pro Jahr trügen die deutschen Kinos 50 Prozent zur Filmförderung bei. Eine Aufweichung der Sperrfristen begünstige dagegen Internetanbieter, die nicht einmal Steuern in Deutschland zahlten. Der Hauptverband deutscher Filmtheater (HdF) und die AG Kino/Gilde warnen vor einer dramatischen Verschlechterung ihrer Lage. Eine Neuregelung hätte zudem „eine erhebliche Hebelwirkung auf die Vertragspraxis der nicht den Sperrfristen des Filmförderungsgesetzes unterliegenden US-Filmstudios, die nach wie vor den überwiegenden Anteil am deutschen Filmmarkt haben.“
Das neue Gesetz, das im Herbst beschlossen wird, müsse aber auch lange vermisste soziale Mindeststandards bei der Produktion sichern, sagte Blienert. „Von fairen und sozialverträglichen Bedingungen am Set kann der deutsche Film nur profitieren.“ Zudem sorge die Neufassung des Gesetzes für mehr Frauen in den Fördergremien und bessere Bedingungen für Drehbuchschreiber.



Die von Rüden GmbH Daten- und Kommunikationstechnik ist neuer Premiumsponsor von Odins-Filmtheater in Bad Lippspringe. Darauf verständigten sich jetzt Inhaber Markus von Rüden und der Vorstand von Odins-Filmtheater.
Gold für unseren Kino-Freund Manfred Friedrich. Der Vorsitzende des Amateur-Filmclubs Bad Lippspringe hat am 24. April 2016 beim Bundesfilmfestival Natur in Blieskastel eine von drei Goldmedaillen errungen. Mit seinem Film „Hütte 5“ über den Tanz der Kraniche setzte er sich damit an die Spitze von insgesamt 37 aus ganz Deutschland gemeldeten Topfilmen. Anfang April hatte er sich in Dortmund mit einem Landesfilmpreis qualifiziert.

Im Dezember 2015 galten alle Kinokarten von Odins-Filmtheater als Glückslose. Am 31.12.2015 folgte die öffentliche Ziehung der Gewinn-Nummer und von neun Ersatznummern. FrauRudzky hatte dabei doppeltes Glück. Der Inhaber der Hauptnummer meldete sich nicht, obwohl in der Presse, im Kino und bei Uhren-Schmuck-Bose die Ziehungsergebnisse öffentlich gemacht wurden. Deshalb kam die Ersatznummer 293668 zum Zuge. Odins-Vorsitzender Ottokar Fischer dankte Andreas und Andrea Bose dafür, dass sie mit ihrer Aktion Odins-Filmtheater unterstützt hatten. Andreas Bose entgegnete, ihm sei es wichtig, dass Landesgartenschau und Kinobetrieb zur Lebensqualität in der Stadt beitrügen.