Kategoriearchiv: Aktuelle News

Aktuelle News für die Internetseite

Große Liebe, kleines Kino, idealer Ort zum Heiraten

Das Brautpaar Peter Kremer und Christine Gabriel besucht am 17. August nach der standesamtlichen Trauung an der Burgruine Odins Filmtheater in Bad Lippspringe . Auf dem Programm stand die Komödie: „Wer hat eigentlich die Liebe erfunden?“
Fotos: Helge Temme/Filmverleih (1)

Odins-Filmtheater ist bekannt für sein Programm aus amüsanten Komödien und Geschichten von der großen Liebe. Aber noch nie war das ehrenamtliche Kino an der Lippequelle selbst Schauplatz einer Romanze und Bestandteil eines ganz besonderen Hochzeitsprogramms.

Das Brautpaar Peter Kremer und Christine Gabriel besuchte am 17. August nach der Trauung an der Burg mit der gesamten Hochzeitsgesellschaft die Vorführung der deutschen Komödie „Wer hat eigentlich die Liebe erfunden?“. Corinna Harfouch, Meret Becker und Karl Kranzkowski präsentieren darin einen  Herz erwärmender Mix aus „Little Miss Sunshine“ und „Die fabelhafte Welt der Amelie“.

Als Monika Stappert und Ottokar Fischer vom Odins-Vorstand die besonderen Kinogäste mit einem Glas Sekt begrüßten, war für das nicht mehr ganz so junge, aber frisch vermählte Paar der Tag perfekt. Im Hintergrund hatte der Bräutigam alle Register gezogen. Die standesamtliche Trauung fand „wegen des besonderen Flairs“ oberhalb der Lippequelle statt, das Odins wurde gewählt, weil der aktuelle Films ideal erschien und das Kino auf Fotos im Internet so „kuschelig aussieht“. Ein weiterer Bestandteil des Tages war eine ganz private Führung auf dem Flughafen Paderborn-Lippstadt.

Der Bräutigam ist gebürtiger Paderborner und lebt heute in Frankfurt. Die Braut arbeitet wie er in einer Klinik –  allerdings am Bodensee. Die zwei führen seit zwölf Jahren eine Fernbeziehung, reisen viel und schätzen besondere Orte auf der Welt. Kennengelernt haben sie sich während einer Sonnenfinsternis in der Türkei. Seit dem besuchen sie jede Sonnenverdunkelung, wo auch immer auf der Erde. Verlobt haben sie sich bei einem solchen Ereignis am 17.8.2017 am Fuße des Grand Canyon in den USA. Der Hochzeitstermin folgte auf den Tag genau ein Jahr danach. Die kirchliche Trauung folgt demnächst natürlich wiederum an einem ganz besonderen Ort: im bayerischen Polling. Dort war der Vater der Braut Tierarzt, dort hat sie fast die gesamte Kindheit verbracht.

Die Antwort auf den Filmtitel „Wer hat eigentlich die Liebe erfunden?“ hat das Paar längst zwischen  Burgruine und Odins Filmtheater ausgemacht: Jeder muss die Liebe für sich selbst immer wieder neu entdecken.

 

Odins Filmtheater feiert 15 Jahre Bestehen – und steht auf festen Beinen

Gründer der ersten Stunde: Ex-Bürgermeister Willi Schmidt (von links), Kulturpolitikerin Erika Grobbel und Vorsitzender  Ottokar Fischer hoben vor 15 Jahren Odins Filmtheater aus der Taufe.

Bilanz gezogen

36.008 Zuschauer bei 1.557 Filmvorführungen seit 2003: Diese Bilanz hat Odins-Filmtheater bei einer kleinen Feierstunde gezogen. Genau 15 Jahre zuvor, am 4. Juni 2003, hatte das ehrenamtlich geführte Kino im Lippe-Institut mit dem Film „Good bye, Lenin“ seinen regelmäßigen Spielbetrieb immer freitags und mittwochs um 19.30 Uhr aufgenommen. Seitdem ist fast keine Vorstellung ausgefallen. „Selbst bei nur einem Besucher haben wir Kino gemacht“, berichtete Vorsitzender Ottokar Fischer.

Mit Willi Schmidt und Erika Grobbel (CDU) nahmen die zwei wichtigsten Geburtshelfer aus dem Jahr 2003 am Festakt teil. Die Vorsitzende  des einflussreichen  Kulturausschusses im Rat  hatte  den Kontakt mit einem privaten Kinonetzwerk in Bielefeld und Schloß Holte hergestellt. Ex-Bürgermeister Schmidt schloss schließlich einen Vertrag mit Frank Becker, dem kinoverrückten Betreiber von Deutschlands größtem privatem Filmarchiv in Brackwede. Mit Fördergeldern aus öffentlichen Kassen und der Gründung des formlosen Helferkreises „Kinofreunde Bad Lippspringe“ ging es los. Inzwischen gibt es einen gemeinnützigen Trägerverein mit 60 aktiven und passiven Mitgliedern.

Fischer: Wir stehen gut da

„Heute stehen wir wirtschaftlich stabil da und können, sofern keine dramatischen Pannen passieren, uns selbst tragen“, erklärte Vorsitzender Fischer in der Feierstunde. „Das verdanken wir dem MZG als Hausherrn im Lippe-Institut sowie den zahlreichen Lippspringer Bürgern und der Stadt, die uns vor drei Jahren bei der Umstellung auf digitale Technik sehr großzügig unterstützt haben.“ Fischer fragte die Ehrengäste in diesem Zusammenhang  „Ist Ihnen etwas aufgefallen?“ – um dann den überraschten Sponsoren selbst zu antworten: „Wir haben Sie seitdem nicht mehr mit Spendenanfragen belästigt. Solange es uns gut geht, wird das so bleiben.“

Guter Besuch – gesundes Kino

Die beste Unterstützung für den Fortbestand des Kinos in den nächsten Jahren sei eine anhaltend hohe Zuschauerzahl. „Es gibt keine bessere Förderung der Kinokultur in dieser Stadt als den Besuch durch möglichst viele Bürger. Das füllt die Kasse und motiviert die vielen Helfer.“

 

 

 

Datenschutzerklärung:

Dieser Beitrag klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte sowie externen Onlinepräsenzen, wie z.B. unser Social Media Profile auf. (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Verantwortlicher

Odins Filmtheater Bad Lippspringe e.V.
Hermannstr. 55
33175 Bad Lippspringe

Amtsgericht Paderborn VR 3145
Vorsitzender Ottokar Fischer

Steuernummer 339/5785/1145
Gläubigeridentifikationsnummer
DE7000300001493382

Inhaltlich Verantworlich: Reinhard Brockmann

Arten der verarbeiteten Daten:

– Bestandsdaten (z.B., Namen, Adressen).
– Kontaktdaten (z.B., E-Mail, Telefonnummern).
– Inhaltsdaten (z.B., Texteingaben, Fotografien, Videos).
– Nutzungsdaten (z.B., besuchte Webseiten, Interesse an Inhalten, Zugriffszeiten).
– Meta-/Kommunikationsdaten (z.B., Geräte-Informationen, IP-Adressen).

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

– Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte.
– Beantwortung von Kontaktanfragen und Kommunikation mit Nutzern.
– Sicherheitsmaßnahmen.
– Reichweitenmessung/Marketing

Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Cookies und Widerspruchsrecht bei Direktwerbung

Als „Cookies“ werden kleine Dateien bezeichnet, die auf Rechnern der Nutzer gespeichert werden. Innerhalb der Cookies können unterschiedliche Angaben gespeichert werden. Ein Cookie dient primär dazu, die Angaben zu einem Nutzer (bzw. dem Gerät auf dem das Cookie gespeichert ist) während oder auch nach seinem Besuch innerhalb eines Onlineangebotes zu speichern. Als temporäre Cookies, bzw. „Session-Cookies“ oder „transiente Cookies“, werden Cookies bezeichnet, die gelöscht werden, nachdem ein Nutzer ein Onlineangebot verlässt und seinen Browser schließt. In einem solchen Cookie kann z.B. der Inhalt eines Warenkorbs in einem Onlineshop oder ein Login-Staus gespeichert werden. Als „permanent“ oder „persistent“ werden Cookies bezeichnet, die auch nach dem Schließen des Browsers gespeichert bleiben. So kann z.B. der Login-Status gespeichert werden, wenn die Nutzer diese nach mehreren Tagen aufsuchen. Ebenso können in einem solchen Cookie die Interessen der Nutzer gespeichert werden, die für Reichweitenmessung oder Marketingzwecke verwendet werden. Als „Third-Party-Cookie“ werden Cookies bezeichnet, die von anderen Anbietern als dem Verantwortlichen, der das Onlineangebot betreibt, angeboten werden (andernfalls, wenn es nur dessen Cookies sind spricht man von „First-Party Cookies“).

Wir können temporäre und permanente Cookies einsetzen und klären hierüber im Rahmen unserer Datenschutzerklärung auf.

Falls die Nutzer nicht möchten, dass Cookies auf ihrem Rechner gespeichert werden, werden sie gebeten die entsprechende Option in den Systemeinstellungen ihres Browsers zu deaktivieren. Gespeicherte Cookies können in den Systemeinstellungen des Browsers gelöscht werden. Der Ausschluss von Cookies kann zu Funktionseinschränkungen dieses Onlineangebotes führen.

Ein genereller Widerspruch gegen den Einsatz der zu Zwecken des Onlinemarketing eingesetzten Cookies kann bei einer Vielzahl der Dienste, vor allem im Fall des Trackings, über die US-amerikanische Seite http://www.aboutads.info/choices/oder die EU-Seite http://www.youronlinechoices.com/ erklärt werden. Des Weiteren kann die Speicherung von Cookies mittels deren Abschaltung in den Einstellungen des Browsers erreicht werden. Bitte beachten Sie, dass dann gegebenenfalls nicht alle Funktionen dieses Onlineangebotes genutzt werden können.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 HGB (Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse, Handelsbriefe, Buchungsbelege, etc.) sowie für 10 Jahre gemäß § 147 Abs. 1 AO (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handels- und Geschäftsbriefe, Für Besteuerung relevante Unterlagen, etc.).

Nach gesetzlichen Vorgaben in Österreich erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 7 J gemäß § 132 Abs. 1 BAO (Buchhaltungsunterlagen, Belege/Rechnungen, Konten, Belege, Geschäftspapiere, Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben, etc.), für 22 Jahre im Zusammenhang mit Grundstücken und für 10 Jahre bei Unterlagen im Zusammenhang mit elektronisch erbrachten Leistungen, Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehleistungen, die an Nichtunternehmer in EU-Mitgliedstaaten erbracht werden und für die der Mini-One-Stop-Shop (MOSS) in Anspruch genommen wird.

Geschäftsbezogene Verarbeitung

Zusätzlich verarbeiten wir
– Vertragsdaten (z.B., Vertragsgegenstand, Laufzeit, Kundenkategorie).
– Zahlungsdaten (z.B., Bankverbindung, Zahlungshistorie)
von unseren Kunden, Interessenten und Geschäftspartner zwecks Erbringung vertraglicher Leistungen, Service und Kundenpflege, Marketing, Werbung und Marktforschung.

Hosting

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Bestandsdaten, Kontaktdaten, Inhaltsdaten, Vertragsdaten, Nutzungsdaten, Meta- und Kommunikationsdaten von Kunden, Interessenten und Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Kontaktaufnahme

Bei der Kontaktaufnahme mit uns (z.B. per Kontaktformular, E-Mail, Telefon oder via sozialer Medien) werden die Angaben des Nutzers zur Bearbeitung der Kontaktanfrage und deren Abwicklung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO verarbeitet. Die Angaben der Nutzer können in einem Customer-Relationship-Management System („CRM System“) oder vergleichbarer Anfragenorganisation gespeichert werden.

Wir löschen die Anfragen, sofern diese nicht mehr erforderlich sind. Wir überprüfen die Erforderlichkeit alle zwei Jahre; Ferner gelten die gesetzlichen Archivierungspflichten.

Onlinepräsenzen in sozialen Medien

Wir unterhalten Onlinepräsenzen innerhalb sozialer Netzwerke und Plattformen, um mit den dort aktiven Kunden, Interessenten und Nutzern kommunizieren und sie dort über unsere Leistungen informieren zu können. Beim Aufruf der jeweiligen Netzwerke und Plattformen gelten die Geschäftsbedingungen und die Datenverarbeitungsrichtlinien deren jeweiligen Betreiber.

Soweit nicht anders im Rahmen unserer Datenschutzerklärung angegeben, verarbeiten wir die Daten der Nutzer sofern diese mit uns innerhalb der sozialen Netzwerke und Plattformen kommunizieren, z.B. Beiträge auf unseren Onlinepräsenzen verfassen oder uns Nachrichten zusenden.

Erstellt mit Datenschutz-Generator.de von RA Dr. Thomas Schwenke

Spadaka-Mitarbeiter unterstützen Odins Filmtheater

Schöne Überraschung z. Die Spar- und Darlehnskasse Bad Lippspringe unterstützt Odins Filmtheater mit einer Spende von  1000 Euro. Insgesamt vier Initiativen und Vereine kamen in den Genuss einer Extraförderung – und das auf eine ganz besondere Art.

Mitarbeiter der Bank hatten ehrenamtliche Projekte vorgeschlagen, um diese mit  Gewinnspar-Überschüssen zu unterstützen. Dabei setzte sich  Beate Ernst vom Kunden-Service-Center der Volksbank Schlangen eG  Spadaka für Odins Filmtheater ein. Sie zählt mit ihrer Familie zu den regelmäßigen Kinobesuchern und möchte, dass die Arbeit der vielen Freiwilligen gewürdigt wird. Frau Ernst überreichte  im Auftrag des Bankvorstandes den Spendenscheck  bei einer kleinen Feierstunde an den Vereinsvorsitzenden Ottokar Fischer und Schatzmeisterin Manuela Fischer.  „Wir freuen uns über das Geld und  die Wertschätzung, die wir in diesem Jahr besonders gut gebrauchen können“, sagte Ottokar Fischer. Odins feiert 2018 sein 15-jähriges Bestehen. 

Neben Odins Filmtheater durften sich  die Palliativstation, die Gesamtschule Bad Lippspringe/Schlangen und das Anneliese Müther-Haus in Oesterholz, getragen vom Verein Westfälisches Kinderdorf,  über jeweils 1000 Euro Unterstützung freuen. Alle vier sagen  der Spar- und Darlehnskasse ein herzliches „Dankeschön“. 

Odins Besucherzahlen steigen stetig weiter an

Odins Filmtheater hat im vergangenen Jahr mit insgesamt 2775 Zuschauern das beste Ergebnis seit 2009 erzielt. Es gab 109 reguläre Vorführungen, meist an den Wochentagen freitags und mittwochs. Hinzu kamen fünf Sondervorstellungen  für die Concordia-Schule und im Rahmen der von Odins Filmtheater  mit veranstalteten Reihe VHS-Kino.

2017 fehlten , genau wie im Vorjahr, wieder die ganz großen Erfolgsfilme als Zuschauermagneten. Dennoch stieg die Besucherzahl seit der technischen  Zwangspause 2014/15 weiter  an. Im Jahr des digitalen Neustarts hatte allein die Komödie „Honig im Kopf“ für mehr als 600 Kinogäste gesorgt.

„Willkommen bei den Hartmanns“, der erste Film im Kinojahr 2017, war mit 215 Zuschauern zugleich der bestbesuchte. Zweitplatzierter Streifen wurde im Dezember „Fack ju Göthe 3“ mit 152 Zuschauern. Flopp des Jahres war  „Die Erfindung der Wahrheit“ mit nur  sieben Gästen in zwei Vorstellungen. Auch bei einem schlechten Besuch lässt das Odins, so eine eiserne Regel seit der Gründung 2003, keine Vorführung ausfallen. Begründung: Jeder einzelne Besucher ist uns wichtig.

Serengeti lebt dank Michael und Bernhard Grzimek

Gerade einmal zwei Dutzend Zuschauer fand der Film „Serengeti darf nicht sterben“. Dafür waren die wenigen, die gekommen waren, um so begeisterter. Der Filmklassiker von 1959 wurde trotz technisch sehr bescheidener Möglichkeiten sehr gelobt. Der Oscar-prämierte Originalfilm wurde in einer digital restaurierten Full-HD-Fassung  gezeigt. Bernhard und Michael Grzimek hatten den Film seinerzeit gedreht, um die großen Tierwanderungen in der Serengeti in Tansania zu dokumentieren. Vorrangig ging es darum Zäune zu verhindern. Am Ende war der Nationalpark so respektiert, dass es bis heute Bestand hat.

Die Volkshochschulehatte, unterstützt von Odins Filmtheater, zwei Veranstaltungen unter einer  Überschrift angeboten: „Unsere Senne, die Serengeti Europas“. Referent Herbert Gruber berichtete eine Woche später in der Kaiser-Karls-Trunkhalleüber  Europas verlorene Tierwelt.

 

 

 

Filmclub-Matineen gut besucht

Mit drei gut besuchten Film-Matineen hat der Filmclub Bad Lippspringe in Kooperation mit Odins Filmtheater zum Programm der Landesgartenschau 2017 beigetragen. Dabei kamen mehr als  200 Zuschauer zu den kostenlosen Vorstellungen, für die Filmclub-Chef Manfred Friedrich die Verantwortung trug.  Bei allen Vorstellungen standen die Arbeiten von Amatuerfilmern zum Thema Natur im Blickpunkt. Durchweg wurden Kurzfilme gezeigt, die bei bundesweiten Wettbewerben Auszeichnungen erzielt. Fast alle hatten zuvor schon auf  regionalen un d nationalen Filmfestivals Preise gewonnen.

 

Filmfördergesetz schützt kleine Kinos

Der Bundestag hat am 10. November 2016 das neue Filmfördergesetz ( FFG) beschlossen. Die Kinos können mit dem neuen Gesetz gut leben.  Der Fachverband HDF KINO e.V. begrüßt dabei, dass seine dringlichen Apelle zum unveränderten Erhalt der Sperrfristen in der Politik umfassend Gehör fanden – diese Fristen gelten unverändert im neuen FFG.

Der Gesetzgeber bestätigt damit, dass für eine wirtschaftlich sinnvolle und erfolgreiche Auswertung von (Kino-)Filmen die zeitlich geordnete Abfolge von der Erstauswertung im Kino über die nachgelagerten Auswertungs-Ebenen unerlässlich ist und bleibt. Ausnahmen im begründeten Einzelfall lässt auch das neue FFG zwar zu, aber:

Die Kinos könnten dazu beitragen, dass die klare gesetzliche Regelung des FFG nicht in der allgemeinen Praxis, etwa bei der Auswertung in den neuen Medien, genannt alternativer Content (AC), ausgehebelt wird. Nach dem Verständnis des Verbandes  muss es zur Sicherung der vom Gesetzgeber gewollten Sperrfristen im Interesse aller Marktbeteiligten liegen, dass für die Auswertung von AC im Grundsatz die gleichen Regeln gelten, wie für Film.

 

Neustart-Film geht zum Bundesfilmfestival

Odins Filmtheater war beim Landesfilmfestival am 12. und 13. November zunächst  nur Kulisse, am Ende stand das Kino selbst  als Sieger da. Den Kurzfilm mit dem Titel „Neustart“ über den Wechsel von analoger zu digitaler Technik  kürte eine Fachjury zum Kandidaten für das nächste Bundesfilmfestival der Amateure.

Dann wird der Streifen unter den besten deutschen Amateurfilmen gezeigt. „Neustart“ wurde zudem mit einem regulären Zweiten Preis sowie dem Sonderpreis Bester Schnitt ausgezeichnet. Gleich vier Autoren, die auch Odins-Mitglieder sind,   zeichneten für die Doku verantwortlich. Manfred Friedrich, Helge Temme, Christian Theiner und Albert Willeke starteten als „Kinoteam FC Bad Lippspringe“.  Der Streifen selbst ist den Odins-Mitgliedern bekannt. „Neustart“ hatte seine Uraufführung beim Neubeginn des Kinos am 15. April 2015.  Zu den Klängen von „Spiel mir das Lied vom Tod“ wird  in dem für das Festival etwas modifizierten Streifen der   alte, extrem schwere Filmprojektor  zerlegt. Die filmklappe_neu_cuttedstarken Männer vom Bauhof Bad Lippspringe müssen sich erheblich mühen.  Danach zieht die neue Digitaltechnik in das schon totgeglaubte Kino ein. Feuerwerksmusik begrüßt das neue cineastische Zeitalter.

Der Filmclub Bad Lippspringe war Ausrichter des  zweitägigen  Landesfilmfestivals  mit insgesamt 24 Filmen sowie 250 Teilnehmern und Besuchern aus ganz Westfalen.    Bürgermeister Andreas Bee   begrüßte am Samstagmorgen die Teilnehmer zum Auftakt in Odins Filmtheater. Die vielfältige Filmkultur in der Stadt und die Arbeit der Amateurfilmer seien ein Gewinn für preisealle, sagte er und wünschte dem Treffen  einen guten Verlauf.

Am Ende konnten gerade die Gastgeber auf eine ganze Reihe von guten Platzierungen blicken. Drei Streifen allein aus Reihen des Filmclubs Bad Lippspringe gehen demnächst beim Bundesfilmfestival der nichtprofessionellen Autoren an den Start. Den  Ersten Preis und eine  Nominierung für den Bundesstart sicherten sich Peter und Angela Lechtreck mit ihrem Film „Abseits“.  Genau dahin gerät die junge Hauptdarstellerin – und das gleich doppelt:  beim Frauenfußball und  wegen der Affäre mit ihrem Lehrer. Die  14-minütige Erzählung wurde unter anderem auf dem Sportplatz der Sportfreunde Oesterholz-Kohlstädt gedreht. Die sechsköpfige Jury zeigte sich beeindruckt von den 20 Laien vor und hinter der Kamera, tollen Dialogen und dem Happy End. Allein die im Film  sichtlich um Strenge bemühten  Eltern  kamen den  Experten „etwas hölzern“ vor.

manfred-an-der-kameraDen Sprung auf die nächste Ebene schaffte auch Manfred  Friedrichs Festivalbeitrag „Die Stora Alvaret – eine ungewöhnliche Landschaft“ in Schweden. Glückwünsche gab es zudem für  Nachwuchsfilmer Maik Nitschke (17) aus Bad Lippspringe. Er erhielt einen Dritten Preis für seinen genialen und extrem kurzen Filmbeitrag: „Einstein und die Fliege“. Einen Dritten Preis errang zudem die Klasse 10b der Hauptschule Niederntudorf mit ihrer Lehrerin Monika Precker. Mit Unterstützung von Manfred Friedrich drehte  die Klassen den Streifen „Sinn des Lebens“.

 

 

Vorsprung für kleine Kinos bleibt erhalten

burkhard-blienertDas große Hollywood hat sich nicht durchgesetzt. Kleine Kinos dürfen aufatmen. Es wird keine Verkürzung bei den Sperrfristen für die Verwertung von Filmen nach dem Kinoeinsatz  geben. Diese gute Nachricht kommt aus Berlin. Wie aus dem Büro von Burkhard Blienert (SPD) verleutet, ist die Filmförderung insgesamt  neu gefasst worden. Maßgeblich daran beteiligt war der Paderborner Bundestagsabgeordnete, der Odins Filmtheater seit langem unterstützt. Als Berichterstatter im Ausschuss für Kultur und Medien setrzte Blienert Anfang November für seine Fraktion  außerdem  ein  Konzeptpapier zur besseren sozialen Absicherung von (Solo- ) Selbständigen durch.

„Ich freue mich, dass wir in der letzten Sitzungswoche wichtige kultur- und sozialpolitische Vorhaben zum Abschluss bringen konnten, an denen ich schon länger arbeite. Es ist eine dieser Wochen, in der unsere parlamentarische Arbeit nach außen besonders sichtbar wird, da wir handfeste Ergebnisse vorweisen können. Die Strahlkraft dieser bundespolitischen Beschlüsse wird auch in die lokale Kulturszene in Paderborn und Umgebung reichen“, sagte  der Kulturpolitiker Blienert.

„Gerade unsere Kinos können aufatmen. Als filmpolitischer Sprecher meiner Fraktion konnte ich bei der FFG- Novelle verhindern, dass die Sperrfristen zum Nachteil der Kinos verkürzt werden. Von vielen Seiten wurde gefordert, dass die Filme früher über das Internet oder als DVD verwertet werden können. Die Kinos aber sind auf lange Laufzeiten existenziell angewiesen. Das ist nun weiterhin garantiert,“ zeigte sich Blienert zufrieden.

Ebenfalls im Bundestag beschlossen wurde die Fortführung von „Kultur macht stark“, dem größten Förderprogramm des Bundes zur Kulturellen Bildung. Das Programm wird in der zweiten Förderphase ab 2018 auf Grundlage der bereits gemachten Erfahrungen weiterentwickelt. Zu den geplanten Verbesserungen gehören administrative Erleichterungen, die Entlastung ehrenamtlicher Arbeit, eine bessere Vernetzung der lokalen Programmpartner sowie ein stärkerer Fokus auf Nachhaltigkeit und den ländlichen Raum.